Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Unternehmer

Stand: November 2026

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kauf- und Lieferverträge zwischen der Innovalize GmbH und Unternehmern, insbesondere Händlern und Einbaupartnern.

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(5) Individuelle Vereinbarungen und Rahmenverträge sowie die wirksam vereinbarten Angaben unseres konkreten Angebots oder unserer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Innovalize GmbH
Auinger Straße 16
82237 Wörthsee
Deutschland

Telefon: +49 8153 9379873
E-Mail: info@fernoo.de
Partneranfragen: b2b@fernoo.de

Handelsregister: HRB 305279, Amtsgericht München
Geschäftsführer: Gunter Galtz, Andreas Pichlmaier
USt-IdNr.: DE458422687

„Fernoo" ist eine Marke der Innovalize GmbH.

3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Das B2B-Geschäft erfolgt auf Grundlage individueller Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen. Eine Selbstregistrierung als Geschäftskunde über die Website ist nicht vorgesehen; Partneranfragen richten Sie bitte an b2b@fernoo.de.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.

(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die bestellte Ware ausliefern. Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung ab, ist sie keine Annahme, sondern ein neues Angebot. Ein Vertrag kommt dann erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt; Schweigen des Kunden gilt nicht als Annahme.

(5) Zur Dokumentation empfehlen wir, Nebenabreden und Änderungen mindestens in Textform festzuhalten, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Wirksame individuelle Vereinbarungen bleiben auch bei mündlichem Abschluss vorrangig.

4 Preise und Versandkosten

(1) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere B2B-Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Versand-, Verpackungs-, Fracht- oder sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder werden gesondert vereinbart.

(3) Zusätzliche Kosten für nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden vor Ausführung mit dem Kunden vereinbart.

5 Zahlungsbedingungen

(1) Für die Erstbestellung eines B2B-Kunden gilt, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde:

(2) Bei etablierten B2B-Kunden können Folgebestellungen nach entsprechender Vereinbarung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Ein Anspruch des Kunden auf Einräumung eines Rechnungskaufs besteht nicht.

(3) Maßgeblich sind im Zweifel die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Angebots oder die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen.

(4) Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gelten bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verzugspauschale.

(6) Wir sind bei fälligen offenen Forderungen berechtigt, weitere Lieferungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten oder für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist.

6 Lieferung und Liefertermine

(1) Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit eine Lieferfrist nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, handelt es sich um eine voraussichtliche Lieferangabe. Voraussichtliche Lieferangaben lassen die gesetzlichen Regelungen über Fälligkeit, Verzug und Rücktritt unberührt.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zumutbar sind. Zusätzliche Kosten werden dem Kunden hierdurch nicht auferlegt, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und § 11 dieser AGB.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und deren Folgen wir trotz angemessener Sorgfalt nicht vermeiden können, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir werden den Kunden über erhebliche absehbare Verzögerungen informieren.

7 Versand und Gefahrübergang

(1) Soweit Versand vereinbart ist und nichts Abweichendes bestimmt wurde, erfolgt der Versand an die vom Kunden bezeichnete Lieferanschrift.

(2) Ist der Kunde Unternehmer und handelt es sich um einen Versendungskauf, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

(3) Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich eine abweichende Lieferklausel oder ein abweichender Gefahrübergang vereinbart wurde.

8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung aus dem Liefervertrag Eigentum der Innovalize GmbH.

(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(3) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Ware oder auf die nach Absatz 4 abgetretenen Forderungen zugreifen oder Rechte daran geltend machen.

(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder einbauen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er tritt uns bereits jetzt die Forderungen gegen seine Abnehmer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus dem Einbau der Vorbehaltsware (Werk- oder Werklieferungsvertrag) entstehen, und zwar in Höhe unseres Rechnungsbetrags einschließlich Umsatzsteuer für die betroffene Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an.

(5) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir widerrufen die Ermächtigung nur, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, seine Zahlungen einstellt, selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall hat der Kunde uns auf Verlangen die Schuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen zu nennen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

9 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

(2) Der Kunde hat die Ware danach unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Zeigt sich ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel erst später, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Die gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bleiben unberührt.

10 Mängelrechte

(1) Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Für neu hergestellte Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im B2B-Verhältnis grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung.

(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht

(4) Autorisierten Fernoo-Einbaupartnern gewähren wir eine freiwillige Garantie nach Maßgabe der mit ihnen gesondert vereinbarten Garantiebedingungen. Darüber hinausgehende Garantien gegenüber dem Kunden bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Erklärung in Textform. Eine Garantie der Innovalize GmbH gegenüber Endkunden besteht nicht.

(5) Mängel sind unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlerbildes mitzuteilen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer Mängelanzeige bleiben unberührt.

11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Zwingende gesetzliche Rückgriffs-, Mängel- und Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt.

12 Einbaupartner und Weiterverkauf

(1) Händler und Einbaupartner handeln gegenüber ihren eigenen Kunden rechtlich selbstständig und auf eigene Rechnung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Einbaupartner sind ohne gesonderte Vollmacht nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der Innovalize GmbH abzugeben, Garantien für die Innovalize GmbH zu versprechen oder sonstige Verpflichtungen für die Innovalize GmbH zu begründen.

(3) Der Einbaupartner ist für die von ihm gegenüber seinem Kunden geschuldete Einbau- oder Werkleistung selbst verantwortlich.

(4) Eigene gesetzliche Pflichten der Innovalize GmbH als Verkäufer beziehungsweise hinsichtlich des von ihr gelieferten Produkts und der von ihr zu verantwortenden Produkt-, Montage- und Sicherheitsinformationen bleiben unberührt.

(5) Die vom Hersteller beziehungsweise von Innovalize bereitgestellten Einbau-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind beim Einbau zu beachten.

13 Produktinformationen und technische Unterlagen

(1) Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung sowie in den zum Produkt gehörenden technischen Unterlagen ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.

(2) Allgemeine Werbeaussagen, Abbildungen und Darstellungen dienen der Beschreibung des Produkts. Sie begründen keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Garantie, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, technische Unterlagen, Sicherheitsinformationen und Einbauhinweise, die für einen sicheren Weiterverkauf oder Einbau erforderlich sind, in der jeweils vorgeschriebenen Weise an seine Kunden beziehungsweise die mit dem Einbau befassten Personen weiterzugeben.

(4) Veräußert der Kunde ein Gerät an einen Verbraucher, darf er diesem gegenüber keine Garantie der Innovalize GmbH in Aussicht stellen oder bewerben. Eine eigene Garantie kann er in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung gewähren.

14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln der gelieferten Ware.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

15 Vertrauliche Konditionen

Individuelle Händler-, Einbaupartner- und Einkaufskonditionen, die nicht öffentlich angeboten werden, sind vertraulich zu behandeln, soweit dies im jeweiligen Angebot, Rahmenvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen ist.

16 Anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Innovalize GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

17 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Innovalize GmbH Gerichtsstand.

(2) Dasselbe gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen gesetzlichen Gründen zulässig ist.

(3) Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsabreden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen wird dadurch nicht automatisch berührt.