Gewährleistung

Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­rechte

Stand: November 2026

Das Wichtigste vorab

Diese Seite gilt für Verbraucher, die ein Gerät bei uns kaufen. Für Unternehmer und Einbaupartner gelten unsere AGB für Unternehmer.

Für jedes Fernoo-Gerät, das Sie bei uns kaufen, haben Sie die gesetzlichen Mängelrechte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt bei neuen Geräten zwei Jahre ab Lieferung. Die Inanspruchnahme ist für Sie unentgeltlich. Bei neuen Waren können diese Rechte vor Mitteilung eines Mangels nicht zu Ihrem Nachteil eingeschränkt werden; für gebrauchte Waren gelten gesetzliche Besonderheiten, über die wir vor einem solchen Kauf gesondert informieren.

Eine zusätzliche, freiwillige Garantie gewähren wir Verbrauchern nicht.

1 Die Mitteilung der Europäischen Union

Seit dem 27. September 2026 müssen Verkäufer in der EU ihre Kunden mit einer einheitlichen Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Wir geben sie hier unverändert wieder, so wie die EU sie vorgibt.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Ist die Ware mangelhaft, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Vertragsbeendigung. Der QR-Code führt zum Portal Ihr Europa.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I. Der QR-Code führt zum Portal „Ihr Europa" der Europäischen Kommission: europa.eu/youreurope/garantien

2 Was die Gewährleistung für Sie bedeutet

Grundsätzlich deckt die Gewährleistung Mängel, die das Gerät bereits bei der Lieferung hatte. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorlag. Wir müssen dann das Gegenteil beweisen.

Die Fernoo-Heizgeräte enthalten Steuerungssoftware und sind deshalb Waren mit digitalen Elementen. Für sie bestehen darüber hinaus gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen; wird eine solche Pflicht verletzt, kann auch das Mängelrechte begründen.

Ist das Gerät mangelhaft, können Sie

Die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben Sie das Gerät in Ihr Fahrzeug einbauen lassen oder selbst eingebaut, gehören dazu unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die erforderlichen Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des reparierten oder neuen Geräts.

Normaler Verschleiß ist kein Mangel. Schäden, die ausschließlich auf unsachgemäßen Einbau, unsachgemäße Bedienung oder äußere Einwirkungen nach der Lieferung zurückgehen, begründen grundsätzlich keine Mängelrechte. Das gilt nicht, soweit ein Mangel des Geräts oder eine von uns zu verantwortende mangelhafte Anleitung ursächlich ist.

Fristen

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Geräten zwei Jahre ab Lieferung. Dazu kommen insbesondere folgende Sonderregeln:

Diese Sonderregeln führen nicht dazu, dass eine ansonsten noch laufende Verjährungsfrist verkürzt wird.

3 So melden Sie einen Mangel

Schreiben Sie uns an garantie@fernoo.de oder nutzen Sie die übrigen Kontaktwege unten. Hilfreich sind die Seriennummer, eine kurze Beschreibung des Fehlers und, wenn möglich, Fotos oder ein Video. Wir melden uns dann mit dem weiteren Ablauf.

Bevor wir die gesetzliche Nacherfüllung durchführen, informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Lieferung eines mangelfreien Geräts. Außerdem informieren wir Sie darüber, dass sich bei einer Nacherfüllung durch Reparatur die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate verlängert.

Eine Registrierung des Geräts oder eine Rücksendenummer ist dafür nicht nötig. Bitte stimmen Sie den Versand eines Geräts vorher mit uns ab, damit wir das Paket Ihrem Fall sofort zuordnen können. Das ist keine Voraussetzung für Ihre Rechte.

Innovalize GmbH
Auinger Straße 16
82237 Wörthsee
Deutschland
Telefon: +49 8153 9379873
E-Mail: garantie@fernoo.de

4 Einbaupartner

Für autorisierte Fernoo-Einbaupartner gelten eigene, gesondert vereinbarte Bedingungen. Diese Seite betrifft ausschließlich Verbraucher, die ein Gerät bei uns kaufen. Haben Sie Ihr Gerät bei einem Händler oder Einbaupartner gekauft, richten sich Ihre Gewährleistungsrechte gegen diesen.