Diese Seite gilt für Verbraucher, die ein Gerät bei uns kaufen. Für Unternehmer und Einbaupartner gelten unsere AGB für Unternehmer.
Für jedes Fernoo-Gerät, das Sie bei uns kaufen, haben Sie die gesetzlichen Mängelrechte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt bei neuen Geräten zwei Jahre ab Lieferung. Die Inanspruchnahme ist für Sie unentgeltlich. Bei neuen Waren können diese Rechte vor Mitteilung eines Mangels nicht zu Ihrem Nachteil eingeschränkt werden; für gebrauchte Waren gelten gesetzliche Besonderheiten, über die wir vor einem solchen Kauf gesondert informieren.
Eine zusätzliche, freiwillige Garantie gewähren wir Verbrauchern nicht.
1 Die Mitteilung der Europäischen Union
Seit dem 27. September 2026 müssen Verkäufer in der EU ihre Kunden mit einer einheitlichen Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Wir geben sie hier unverändert wieder, so wie die EU sie vorgibt.
2 Was die Gewährleistung für Sie bedeutet
Grundsätzlich deckt die Gewährleistung Mängel, die das Gerät bereits bei der Lieferung hatte. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorlag. Wir müssen dann das Gegenteil beweisen.
Die Fernoo-Heizgeräte enthalten Steuerungssoftware und sind deshalb Waren mit digitalen Elementen. Für sie bestehen darüber hinaus gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen; wird eine solche Pflicht verletzt, kann auch das Mängelrechte begründen.
Ist das Gerät mangelhaft, können Sie
- zuerst Nacherfüllung verlangen, also nach Ihrer Wahl die Reparatur oder ein mangelfreies Gerät,
- und, wenn die Nacherfüllung scheitert oder unterbleibt, den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten; bei schwerwiegenden Mängeln kann das auch ohne vorherige Nacherfüllung möglich sein,
- unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Schadensersatz verlangen.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben Sie das Gerät in Ihr Fahrzeug einbauen lassen oder selbst eingebaut, gehören dazu unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die erforderlichen Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des reparierten oder neuen Geräts.
Normaler Verschleiß ist kein Mangel. Schäden, die ausschließlich auf unsachgemäßen Einbau, unsachgemäße Bedienung oder äußere Einwirkungen nach der Lieferung zurückgehen, begründen grundsätzlich keine Mängelrechte. Das gilt nicht, soweit ein Mangel des Geräts oder eine von uns zu verantwortende mangelhafte Anleitung ursächlich ist.
Fristen
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Geräten zwei Jahre ab Lieferung. Dazu kommen insbesondere folgende Sonderregeln:
- Wird im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung eine Reparatur durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. Diese Verlängerung gewähren wir bei allen Kaufverträgen mit Verbrauchern.
- Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist, verjähren die Ansprüche wegen dieses Mangels nicht vor Ablauf von vier Monaten nach seinem erstmaligen Auftreten.
- Übergeben Sie uns das Gerät zur Nacherfüllung oder auf unsere Veranlassung einem Dritten, verjähren die Ansprüche wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten, nachdem Ihnen das reparierte Gerät oder ein Ersatzgerät übergeben wurde.
- Ansprüche wegen einer Verletzung der gesetzlichen Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach Ende des Zeitraums, für den diese Pflicht besteht.
Diese Sonderregeln führen nicht dazu, dass eine ansonsten noch laufende Verjährungsfrist verkürzt wird.
3 So melden Sie einen Mangel
Schreiben Sie uns an garantie@fernoo.de oder nutzen Sie die übrigen Kontaktwege unten. Hilfreich sind die Seriennummer, eine kurze Beschreibung des Fehlers und, wenn möglich, Fotos oder ein Video. Wir melden uns dann mit dem weiteren Ablauf.
Bevor wir die gesetzliche Nacherfüllung durchführen, informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Lieferung eines mangelfreien Geräts. Außerdem informieren wir Sie darüber, dass sich bei einer Nacherfüllung durch Reparatur die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate verlängert.
Eine Registrierung des Geräts oder eine Rücksendenummer ist dafür nicht nötig. Bitte stimmen Sie den Versand eines Geräts vorher mit uns ab, damit wir das Paket Ihrem Fall sofort zuordnen können. Das ist keine Voraussetzung für Ihre Rechte.
Innovalize GmbH
Auinger Straße 16
82237 Wörthsee
Deutschland
Telefon: +49 8153 9379873
E-Mail: garantie@fernoo.de
4 Einbaupartner
Für autorisierte Fernoo-Einbaupartner gelten eigene, gesondert vereinbarte Bedingungen. Diese Seite betrifft ausschließlich Verbraucher, die ein Gerät bei uns kaufen. Haben Sie Ihr Gerät bei einem Händler oder Einbaupartner gekauft, richten sich Ihre Gewährleistungsrechte gegen diesen.